• Akkreditierung & Pressekontakt

    Allgemeine Hinweise für die Medien- und Berichterstattung zur 59. ADAC Rallye Erzgebirge 2024

    Pressebüro der 59. ADAC Rallye Erzgebirge 2024
     

    • Art & Event KultSchlachthof
      Schlachthofstraße 7
      09366 Stollberg
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    • Freitag, 15.03.2024 von 14:00 - 21:00 Uhr

      Samstag, 16.03.2024 von 10:00 - 21:00 Uhr

    Dort befinden sich die notwendigen Arbeitsplätze mit W-LAN Funktion und entsprechenden Netzanschlüssen für die Journalisten. Für weitere Auskünfte und Vorabinformationen kontaktieren Sie bitte unseren Verantwortlichen für die Pressearbeit:

    Denny Michel
    Presse- und Öffentlichskeitsarbeit  

    Akkreditierung

    Die Akkreditierungsfrist für die ADAC Rallye Erzgebirge wurde auf Freitag, 08.03.2024 festgelegt!

     

    Akkreditierungen für einzelne Veranstaltungen, wie die ADAC Rallye Erzgebirge der Deutschen Rallye Meisterschaft sowie die Saisonakkreditierung sind ausschließlich online unter https://www.adac-motorsport.de/akkreditierung möglich!

     

    Nach erfolgreicher Akkreditierung erhalten die Medienvertreter eine Akkreditierungsbestätigung via E-Mail. Gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erhalten die Berechtigten eine Presseweste (min. 20 Euro Pfandgebühr), ein Mediaticket und ein Programmheft!

     

    Für die Test- & Einstellfahrten am 14.03.2024 gelten die gleichen Akkreditierungsrichtlinien, wie zur 59. ADAC Rallye Erzgebirge. Die Akkreditierung erfolgt ausschließlich online unter oben genannten Akkreditierungssystem des ADAC Motorsport. Zugelassene Medienvertreter erhalten eine E-Mail mit den Abholemodalitäten ihrer Unterlagen am 14.03.2024. 

     
    Hinweis: Presseakkreditierungen berechtigen nicht zur Aufzeichnung bewegter Bilder. TV- und Filmteams benötigen dazu eine TV-Drehgenehmigung. Anfragen zu nationalen und internationalen TV-Drehgenehmigungen, wie auch zu geplanten Ausstrahlungen auf Online-Portalen, richten Sie bitte an die ADAC Motorsport-Kommunikation.

     

    Akkreditierungsrichtlinien

    Die zur Akkreditierung berechtigten Medienvertreter müssen Inhaber eines gültigen Presseausweises der folgenden Organisationen sein:

    • VDM
    • VDS
    • DJV
    • VDZ
    • BDZV

     

    Die Medienvertreter müssen:

    • Einen Original-Redaktionsauftrag ausgestellt auf ihren Namen, für die jeweilige Veranstaltung mit aktuellem Datum und Unterschrift des Chefredakteurs oder Ressortleiters,
    • Nachweise ihre journalistischen Tätigkeit mit Belegen (mindestens vier veröffentlichte Artikel, Fotos, etc.) mit eindeutigem Urhebernachweis und jeweiligen Erscheinungsdatum,
    • Eine Kopie des gültigen Presseausweises

    im Akkreditierungssystem hinterlegen!

    Haben Medienvertreter bei letztjährigen Veranstaltungen eine Akkreditierung erhalten, müssen von dieser Veranstaltung Belege hinterlegt werden. Eine Akkreditierung aus dem Vorjahr bedeutet nicht automatisch die Berechtigung für eine Folgeakkreditierung in der aktuellen Saison.

    Für die permanenten Medienvertreter gelten die gleichen Bestimmungen wie für die lokalen Medienvertreter. Zusätzlich müssen die permanenten Medienvertreter aus den vergangenen Jahren 2019 und/oder 2020 nachweisen, bei mindestens fünf Veranstaltungen vor Ort gewesen zu sein und dies mit entsprechenden Nachweisen (redaktioneller Artikel / Fotos, etc.) belegen.

    Für eine lokale Akkreditierung bitte die Enthaftungserklärung ebenfalls nach komplett ausgefüllter Registrierung im Online-Akkreditierungssystem des ADAC ausdrucken, mit persönlicher Unterschrift versehen und bei der lokalen Akkreditierung vor Ort abgeben! Die Ausgabe eines lokalen Mediatickets, Presseweste und Media-Aufkleber für ein Fahrzeug erfolgt nur, wenn die Original-Enthaftungserklärung vorliegt.

    Pro Redaktion kann nur ein Medienvertreter für das ADAC Rallye Masters / Deutsche Rallye Meisterschaft akkreditiert werden. Einzelfallprüfungen durch die ADAC Motorsport Kommunikation sind möglich! Sollte eine Akkreditierungsvoraussetzung nicht erfüllt sein, kann eine Akkreditierung im Ausnahmefall durch die ADAC Motorsport Kommunikation genehmigt werden. Die ADAC Motorsport Kommunikation behält sich das Recht vor, Akkreditierungsanträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht!

    Medienvertreter, die Fotos und Texte in Online-Medien veröffentlichen, werden wie Medienvertreter der Printmedien behandelt.

     

    Weitere Fragen zur Akkreditierung richten sie bitte an:

    Simon Hasse
    DRM – Akkreditierung